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Mag. iur. Oliver Lorber RechtsanwaltsGmbH

St. Veiter Ring 51, 9020 Klagenfurt, Kärnten, Österreich

Sie haben ein Recht auf Ihr Recht

Wichtige Informationen für „AvW-Opfer“

Download und Ausdruck der Klienteninformation vom 5.05.2010
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Klienteninformation

Aktuelle Entwicklungen in der AvW-Causa, Stand 05.05.2010

Wie Ihnen aus der Berichterstattung aus den Medien und unseren Berichterstattungen über unsere Aktivitäten sicherlich bereits bekannt ist, gab es in jüngster Vergangenheit einschneidende Entwicklungen in den Zivil- und Strafrechtsfällen „AvW“.
Am 23.04.2010 wurde die Untersuchungshaft über Dr. Wolfgang Auer-Welsbach verhängt. Am 30.04.2010 langte das bereits mit Spannung erwartete Gutachten des Buchsachverständigen Dr. Fritz Kleiner bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt ein. Wir sind bereits im Besitz einer Kopie dieses Gutachtens. Dieses ist äußerst umfangreich, wobei das eigentliche Gutachten über 700 Seiten stark ist und diesem Gutachten mehrere tausend Seiten Beilagen angeschlossen sind.
Aufgrund einer ersten Durchsicht ist festzuhalten, dass durch dieses Gutachten der Verdacht zahlreicher Untreuetatbestände, insbesondere durch überhöhte Provisionszahlungen durch die AvW Gruppe AG an die AvW Invest AG, unbesicherte Kreditvergaben und ähnliches massiv untermauert wird. Auch weist der Sachverständige darauf hin, dass die Veranlagung zum Teil nicht in sicheren Anlageformen erfolgte, wie sie aufgrund des Werbeauftrittes von den Genussscheininhabern an sich erwartet werden konnte. Wir werden dieses Gutachten jedenfalls noch eingehend analysieren, um anhand dessen beurteilen zu können, welche Argumente für die Geltendmachung von Haftungen sich daraus im Einzelnen ableiten lassen.
Wie Sie sicherlich bereits den Medien entnehmen konnten, wurde am 04.05.2010 das Konkursverfahren über das Vermögen von AvW Invest AG und AvW Gruppe AG beim Landesgericht Klagenfurt eröffnet.
Forderungsanmeldungen sind bis spätestens 30.06.2010 zu erstatten. Wir haben diese Frist in Evidenz genommen und werden nach Rücksprache mit Ihrem Rechtsschutzversicherer fristenwahrend Forderungsanmeldungen erstatten, wobei in diesem Zusammenhang durch Sie gegenwärtig keine Veranlassungen zu setzen sind.
In weiterer Folge wird abzuwarten bleiben, ob der vom Landesgericht Klagenfurt bestellte Masseverwalter Bestreitungen der Forderungen der AvW Anleger vornehmen wird oder nicht.
Sollten die Forderungen bestritten werden, wird es erforderlich sein, die bereits anhängigen Zivilprozesse gegen AvW Gruppe AG und AvW Invest AG als Prüfungsprozesse fortzusetzen und für die wenigen unserer Klienten, für die noch keine Klagen eingebracht wurden, eigene Prüfungsklagen einzubringen.
Je nach dem Ergebnis der Prüfungserklärungen des Masseverwalters bzw. dem Ausgang allfälliger Prüfungsprozesse und nach dem Realisat der Vermögenswerte der AvW-Gesellschaften in den Konkursverfahren wird es dann zur quotenmäßigen Befriedigung aller Gläubiger nach dem Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung kommen.
Weiterhin sind wir damit befasst, Ihre Ansprüche auch gegenüber anderen haftpflichtigen Personen geltend zu machen, wobei wir an die Raiffeisenbezirksbank Klagenfurt als Depotbank der meisten Wertpapierdepots unserer Klienten bereits herangetreten sind. Bekanntlich wurde ein „Musterprozess“ eines geschädigten Anlegers gegen die Raiffeisenbezirksbank Klagenfurt in erster Instanz vom Kläger gewonnen; dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Wir haben auch bereits Ansprüche gegenüber „Beratern“ und Wertpapierdienstleistern außergerichtlich geltend gemacht und erste Klagen zur Geltendmachung von Beraterhaftungen bereits vorbereitet.
In diesem Zusammenhang erneuern wir unser Ersuchen an unsere Klienten, welche eine derartige Beraterhaftung geltend machen wollen und uns diesbezüglich bislang noch keine Informationen schriftlich oder mündlich erteilt haben, um möglichst rasche Kontaktaufnahme zur Abklärung, ob und gegen wen hier im Rahmen einer Beraterhaftung Schritte für Sie in die Wege zu leiten sind.
Über Neuerungen, die in den nächsten Tagen im Hinblick auf die zwischenzeitig bereits eröffneten Konkursverfahren sowie auch Weiterungen im Strafverfahren sicherlich zu erwarten sind, werden wir Sie gesondert benachrichtigen.

Jene Klienten, für die bereits Klagen durch uns eingebracht wurden, wobei in einzelnen Fällen auch bereits Tagsatzungen anberaumt wurden, möchten wir darüber informieren, dass nach den maßgeblichen Bestimmungen der Konkursordnung die Konkurseröffnung ex lege zur Verfahrensunterbrechung führt, sodass bereits anberaumte Verhandlungen in diesem Falle nicht mehr stattfinden würden und zunächst das Ergebnis der derzeit noch nicht anberaumten Prüfungstagsatzung im Konkursverfahren abzuwarten bleibt.


 

Download und Ausdruck der Klienteninformation vom 8.01.2010
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8.01.2009

Rechtsanwaltskanzlei Mag. Lorber im Auftrag einer immer größeren Zahl geschädigter Anleger aktiv

Seit einigen Wochen sind über 12.000 Österreicher, die ihre Ersparnisse zur Gänze oder zum Teil in „AvW-Genussscheinen“ angelegt haben, sehr beunruhigt. Die Medien berichten über undurchsichtige Vorgänge bei Unternehmen der „AvW-Gruppe“ und über den Verdacht strafbarer Handlungen im Umfeld von Unternehmen der „AvW-Gruppe“. Vor allem aber ist seit Anfang Oktober 2008 eine Realisierung ihrer Genussscheine faktisch nicht mehr möglich.

Unsere Kanzlei ist in Zusammenarbeit mit mehreren namhaften Unternehmen bemüht, den Geschädigten zu ihrem Recht und vor allem zu ihrem Geld zu verhelfen.

Wir haben bereits für zahlreiche Geschädigte Privatbeteiligten-anschlüsse in den bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt anhängigen Strafverfahren gegen Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der AvW Invest AG sowie mehrere Unternehmen der AvW-Gruppe vorgenommen. Wir haben Ansprüche, soweit diese für uns aufgrund der uns übermittelten Unterlagen und Informationen überprüfbar sind, außergerichtlich geltend gemacht.

Wir stehen mitten in der Vorbereitung für Klageführungen, welche im Hinblick auf die bisherigen Reaktionen seitens der AvW Invest AG aus derzeitiger Sicht unvermeidlich sein dürften. Zusätzlich überprüfen wir allfällige unrichtige Handlungsweisen von Vermittlern und Bankinstituten. Sollten sich bei diesen rechtlich bedenkliche Handlungsweisen ergeben, stünden weitere Haftpflichtige zur Verfügung, gegen die wir vorgehen würden.

Wir weisen darauf hin, dass wir in der Regel für die Beurteilung der Ansprüche unserer Mandanten folgende Informationen und Unterlagen benötigen:

  1. Wie wurde die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und der AvW Invest AG angebahnt? (Gab es eine Beratung, bejahendenfalls durch wen? Welche Zusagen wurden im Rahmen dieser Beratung gemacht?)

  2. Wir benötigen, soweit vorhanden, Abschriften Ihrer Kaufanträge und eine Dokumentation der von Ihnen getätigten Zahlungen. Von besonderem Interesse sind die schriftlich dokumentierten Risikohinweise.

  3. In einzelnen Fällen wurden – teilweise auch schriftlich – vor allem bei Altverträgen Kapitalgarantien gewährt. Sollten diese vorhanden sein, benötigen wir eine entsprechende urkundliche Dokumentation.

  4. Soweit Sie selbst bereits den Versuch unternommen haben, Ihre Ansprüche durchzusetzen, benötigen wir Abschriften der mit der AvW Invest AG von Ihnen direkt geführten Korrespondenz einschließlich allfälliger Rückantworten auf Ihre Forderungsschreiben.

Anhand dieser Informationen sind wir in der Lage, die Ansprüche unserer Mandanten einerseits der Höhe nach beurteilen zu können, andererseits beurteilen zu können, ob es neben der Möglichkeit eines Vorgehens gegen die AvW Invest AG und deren führende Personen auch die Möglichkeit gibt, allenfalls eine Beraterhaftung in Anspruch zu nehmen.

Wir halten unsere Klienten durch ständige Berichterstattung sowie auch, soweit es neue Informationen von allgemeinem Interesse gibt, durch eine Aktualisierung unserer Homepage über den jeweiligen Stand der Geltendmachung Ihrer Ansprüche auf dem Laufenden.

 

 
 
 
 
 
 

Mag. iur. Oliver Lorber
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Telefon 0463/57 9 50

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