![]() |
||||||||||||||||||||||||||||
Rechtsanwalt ~ Anwalt ~ Advokat ~ Avvocato ~ OdvetnikMag. iur. Oliver Lorber RechtsanwaltsGmbHSt. Veiter Ring 51, 9020 Klagenfurt, Kärnten, Österreich |
||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||
Wichtige Informationen für „AvW-Opfer“ |
||||||||||||||||||||||||||||
Download und Ausdruck der Klienteninformation vom 02.01.2012
02.01.2012 KLIENTENINFORMATION Im Folgenden möchten wir unsere Klienten sowie AvW-Genussscheininhaber, die bisher noch keine Schritte gesetzt haben, um ihre Veranlagungen in AvW-Genussscheine zu retten, über die aktuellen Entwicklungen in der "unendlichen Geschichte" AvW informieren sowie einen kurzen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen geben: In den Konkursverfahren AvW-Gruppe AG und AvW-Invest AG sind die Masseverwalter nach wie vor mit der Verwertung des Vermögens und der Prüfung der Forderungen befasst. Im Konkursverfahren AvW-Gruppe AG fand bereits eine Prüfungstagsatzung statt, bei der die meisten Forderungen, insbesondere die Forderungen der Genussscheininhaber selbst, aus rechtlichen Überlegungen von der Masseverwaltung bestritten wurden. Seitens des Gerichtes wurden großzügig bemessene Fristen für die Einbringung von Prüfungsklagen bestimmt. Auch wir werden zumindestens einen derartigen Prüfungsprozess führen, um die relevanten Rechtsfragen – notfalls durch den Obersten Gerichtshof – abklären zu lassen und um letztlich zu erwirken, dass die Forderungen der AvW-Genussscheininhaber im Konkursverfahren als Konkursforderungen festgestellt werden und daher an der Verteilung der Konkursmasse auch teilnehmen. Daneben sind wir gerichtlich und außergerichtlich befasst mit der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber einer Vielzahl anderer Anspruchsgegner, die allenfalls für den Schaden der AvW-Genussscheininhaber zu haften haben. Es wurden von uns bereits zahlreiche Verfahren anhängig gemacht bzw. für jene Klienten, für die noch keine Klagen überreicht wurden, Verjährungsverzichtserklärungen erwirkt, um zu vermeiden, dass es zu einer unmittelbaren Kostenbelastung unserer Klienten kommt. Soweit hier Gerichtsverfahren geführt werden, sind diese überwiegend noch anhängig, teilweise auch erst im Anfangsstadium. Über künftige Entwicklungen in diesen Verfahren werden wir Sie erforderlichenfalls rechtzeitig gesondert informieren. Wesentlich ist, dass bei der Geltendmachung von Beraterhaftungen, die von uns von Anfang an stark forciert wurde, entgegen zahlreicher "Unkenrufe" dass es hier keinesfalls zu einer Haftung von Anlageberatern kommen könne, von uns bereits rechtskräftige klagsstattgebende Entscheidungen erwirkt werden konnten bzw. Berater zumindestens sich bereit erklärten, Vergleiche abzuschließen, worin sie sich zum Schadenersatz verpflichteten und diesen auch bereits leisteten. Es erscheint daher diese Schiene weiterhin durchaus erfolgversprechend. Für jene Klienten, für die noch keine Beraterhaftungsklagen eingebracht wurden, ist hier aber zur Vermeidung einer Verjährungsgefahr rasches Handeln angebracht, sodass wir diese Klienten höflich ersuchen dürfen, uns zu kontaktieren, um hier gegebenenfalls noch ein Einschreiten zu ermöglichen. Schließlich haben wir auch Forderungsanmeldungen bei der Anlegerentschädigung der Wertpapierdienstleister GmbH gemacht, welche allenfalls bis zu einem Betrag von € 20.000,-- für die Schadenersatzansprüche der Genussscheininhaber zu haften hat. Auch hier kam es bedauerlicherweise zu Bestreitungen, sodass Prozessführungen erforderlich wurden. Für neue Klienten haben wir allerdings darauf hinzuweisen, dass dieser Weg in Zukunft abgeschnitten ist, da insoferne die einzuhaltenden Fristen bereits verstrichen sind.
Download und Ausdruck der Klienteninformation vom 17.12.2010
17.12.2010 INFORMATION FÜR AvW-Anleger Bekanntlich werden von uns sämtliche Möglichkeiten zur Geltendmachung von Ansprüchen geschädigter AvW-Anleger gegenüber allen in Betracht kommenden haftenden Personen geprüft und erforderlichenfalls geltend gemacht. Dies gilt nicht nur für die Geltendmachung von Ansprüchen im Konkursverfahren und im Strafverfahren, in dem im Jänner bereits die ersten Hauptverhandlungstermine stattfinden werden. Dort werden wir die Interessen unserer Mandanten als Privatbeteiligtenvertreter natürlich rechtsfreundlich wahrnehmen. Neben dem gerichtlichen Vorgehen gegen die Raiffeisenbezirksbank Klagenfurt und der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Anlegerentschädigung von Wertpapierinhabern gehört zu unserer Tätigkeit auch die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Vermögensberatern, die ihren Kunden den Erwerb von AvW-Genussscheinen empfohlen haben, im allgemeinen unter Hinweis auf die angebliche besondere Sicherheit dieser Anlageform und den großen Vorteil der jederzeitigen Rückkaufmöglichkeit. Auch diese Ansprüche haben wir zum Teil bereits gerichtlich geltend gemacht. Hier konnten wir bereits insoferne einen wichtigen prozessualen Teilerfolg erzielen, als es uns gelungen ist, einen in einem dieser Verfahren gefassten „Unterbrechungsbeschluss“ mit einem Rechtsmittel erfolgreich zu bekämpfen. In diesem Verfahren versuchte der Erstrichter, das Verfahren über die Beraterhaftung bis zum rechtskräftigen Abschluss des gerichtlichen Strafverfahrens gegen Dr. Auer Welsbach zu unterbrechen. Dafür bestand aus unserer Sicht keine Veranlassung und wäre eine solche Unterbrechung sicherlich ein für alle weiteren Beraterhaftungsprozesse wirksames Präjudiz gewesen, welches zu einer unter Umständen mehrjährigen Verzögerung bei der gerichtlichen Überprüfung von Beraterfehlern führen hätte können, da die Dauer des Strafverfahrens derzeit überhaupt nicht absehbar ist. Eine derartige unseres Erachtens völlig unnötige Verfahrensunterbrechung ist durch die von uns erwirkte Musterentscheidung aber wohl vom Tisch. Wir werden Sie auch in Zukunft in gewohnter Weise über für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche interessante neue Entwicklungen informieren.
Download und Ausdruck der Klienteninformation vom 5.05.2010
Klienteninformation Aktuelle Entwicklungen in der AvW-Causa, Stand 05.05.2010 Wie Ihnen aus der Berichterstattung aus den Medien und unseren Berichterstattungen über unsere Aktivitäten sicherlich bereits bekannt ist, gab es in jüngster Vergangenheit einschneidende Entwicklungen in den Zivil- und Strafrechtsfällen „AvW“. Jene Klienten, für die bereits Klagen durch uns eingebracht wurden, wobei in einzelnen Fällen auch bereits Tagsatzungen anberaumt wurden, möchten wir darüber informieren, dass nach den maßgeblichen Bestimmungen der Konkursordnung die Konkurseröffnung ex lege zur Verfahrensunterbrechung führt, sodass bereits anberaumte Verhandlungen in diesem Falle nicht mehr stattfinden würden und zunächst das Ergebnis der derzeit noch nicht anberaumten Prüfungstagsatzung im Konkursverfahren abzuwarten bleibt.
Download und Ausdruck der Klienteninformation vom 8.01.2010
8.01.2009 Rechtsanwaltskanzlei Mag. Lorber im Auftrag einer immer größeren Zahl geschädigter Anleger aktiv Seit einigen Wochen sind über 12.000 Österreicher, die ihre Ersparnisse zur Gänze oder zum Teil in „AvW-Genussscheinen“ angelegt haben, sehr beunruhigt. Die Medien berichten über undurchsichtige Vorgänge bei Unternehmen der „AvW-Gruppe“ und über den Verdacht strafbarer Handlungen im Umfeld von Unternehmen der „AvW-Gruppe“. Vor allem aber ist seit Anfang Oktober 2008 eine Realisierung ihrer Genussscheine faktisch nicht mehr möglich. Unsere Kanzlei ist in Zusammenarbeit mit mehreren namhaften Unternehmen bemüht, den Geschädigten zu ihrem Recht und vor allem zu ihrem Geld zu verhelfen. Wir haben bereits für zahlreiche Geschädigte Privatbeteiligten-anschlüsse in den bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt anhängigen Strafverfahren gegen Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der AvW Invest AG sowie mehrere Unternehmen der AvW-Gruppe vorgenommen. Wir haben Ansprüche, soweit diese für uns aufgrund der uns übermittelten Unterlagen und Informationen überprüfbar sind, außergerichtlich geltend gemacht. Wir stehen mitten in der Vorbereitung für Klageführungen, welche im Hinblick auf die bisherigen Reaktionen seitens der AvW Invest AG aus derzeitiger Sicht unvermeidlich sein dürften. Zusätzlich überprüfen wir allfällige unrichtige Handlungsweisen von Vermittlern und Bankinstituten. Sollten sich bei diesen rechtlich bedenkliche Handlungsweisen ergeben, stünden weitere Haftpflichtige zur Verfügung, gegen die wir vorgehen würden. Wir weisen darauf hin, dass wir in der Regel für die Beurteilung der Ansprüche unserer Mandanten folgende Informationen und Unterlagen benötigen:
Anhand dieser Informationen sind wir in der Lage, die Ansprüche unserer Mandanten einerseits der Höhe nach beurteilen zu können, andererseits beurteilen zu können, ob es neben der Möglichkeit eines Vorgehens gegen die AvW Invest AG und deren führende Personen auch die Möglichkeit gibt, allenfalls eine Beraterhaftung in Anspruch zu nehmen. Wir halten unsere Klienten durch ständige Berichterstattung sowie auch, soweit es neue Informationen von allgemeinem Interesse gibt, durch eine Aktualisierung unserer Homepage über den jeweiligen Stand der Geltendmachung Ihrer Ansprüche auf dem Laufenden.
|
||||||||||||||||||||||||||||









